Kostenrechner für den Kinderurlaub
Die Grundlage zur Berechnung des Kostenbeitrages für den Kinderurlaub ist das monatliche Familiennettoeinkommen.
Dazu zählt:
- Einkommen der Eltern (z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Bezüge, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld),
- das Eigeneinkommen aller Kinder im gemeinsamen Haushalt (z. B. Unterhaltsbeiträge, Waisenpension, Renten, Erträge aus Vermögenswerten) und die Familienbeihilfe aller im Haushalt lebenden Kinder
Dazu zählt nicht:
- der Kinderabsetzbetrag,
- der Erhöhungsbeitrag für ein behindertes Kind,
- der Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe
- der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
Abgezogen wird:
- EUR 463,- für das zweite und jedes weitere im Haushalt der Eltern lebende Kind
- Im Rahmen der Unterhaltspflicht geleistete laufende Unterhaltszahlungen (für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles lebt)
Bis zu einem Familiennettoeinkommen von EUR 1.975.- betragen die Kosten für den kompletten Turnus für ein Kind EUR 26,-, ab zwei teilnehmenden Kindern (aus einem gemeinsamen Haushalt) die einen WIJUG-Ferienaufenthalt in Anspruch nehmen, pro Kind EUR 13.
Bei einem Einkommen ab EUR 1.975.- können die Kosten hier berechnet werden:
Die endgültige Berechnung erfolgt laut vorgelegten Nachweisen über die Einkommenssituation in den Regionalstellen Soziale Arbeit mit Familien.